Zubereitungen, die bei Laborversuchen im cavitierten Zustand weder detonieren noch deflagrieren und die bei Erhitzung unter Verdmmung keine Reaktion zeigen und keine explosive Eigenschaft aufweisen, drfen unter dieser Eintragung befrdert werden. Die Zubereitung muss auch thermisch stabil sein (d. h. fr ein 50 kg Versandstck muss die SADT mindestens 60 C betragen). Zubereitungen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, mssen unter den Vorschriften der Klasse 5.2 befrdert werden (siehe 2.5.3.2.4).